Oder besser ausgedrückt: Was sollte ich als Unternehmer und Arbeitgeber beachten, wenn Mitarbeiter*innen von ihrem Recht auf Entgeltumwandlung Gebrauch machen möchten? Attraktive Arbeitgeberzuschüsse und eine hohe steuerliche Förderungen machen eine betriebliche Versorgung oftmals attraktiver als eine private Absicherung. Um den Lebensstandard auch im Alter zu sichern, reichen die Leistungen der staatlichen Rentenversicherung alleine schon längst nicht mehr aus. Was also tun, wenn ein Arbeitnehmer auf Sie zukommt und sich eine betriebliche Altersvorsorge wünscht?

Oftmals werden hier die Vorgänge in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eher stiefmütterlich gehandhabt. Unterschiedliche Verträge verschiedenster Versicherer werden einfach unterschrieben, die entsprechenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen meistens gar nicht oder nicht richtig ausgefüllt oder sind nach einigen Jahren nicht mehr zu finden.

Oftmals ist die Personalabteilung gar nicht in der Lage, die verschiedenen Verträge genau zu überprüfen und auch die damit verbundene arbeitsrechtliche Zusage und das damit verbundene Risiko richtig zu deuten:

Veränderungen der Arbeitsverträge, Widersprüche bei dynamischen Erhöhung und Stilllegung der Versicherung auf Grund von Mutterschutz, Elternzeit oder persönlichen Gründen Ihrer Mitarbeiter*innen müssen sorgfältig dokumentiert und archiviert werden.

Der große Unterschied bei einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) liegt darin, dass es nicht wie eine private Versicherung zu handhaben ist, es geht um die arbeitsrechtliche Zusage.

Vertragsänderungen müssen sorgfältig dokumentiert sein, da der Arbeitgeber nach §18a BetrAVG, ein Haftungsrisiko von 30 Jahren mit sich trägt.

Die Firma Fair Direkt aus Wiesbaden bietet eine effektive Unterstützung an, von der die Personalabteilung und Arbeitgeber profitieren.

Als Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (bAV) aus Wiesbaden prüfe ich akribisch bestehende Verträge und bAV-Akten in Kooperation mit der Personalabteilung und spreche gerne Handlungsempfehlungen aus.

bAV ist nicht pAV!

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